Leasing
   
 

Der Begriff „Leasing“ stammt aus dem Englischen und ist eine Ableitung des Verbs „to lease“ = „mieten, pachten bzw. vermieten, verpachten“. Er bezeichnet die mittel- und langfristige Vermietung von beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsgütern gegen ein in Raten zu zahlendes Entgelt über einen im voraus vereinbarten Zeitraum oder auf unbestimmte Zeit. Dies bedeutet, dass:

  • dem Leasingnehmer die Wahl des Objektes und des Lieferanten obliegen kann.
  • der Leasingnehmer das Objekt für seine Zwecke verwendet.
  • der Leasinggeber das Objekt kauft bzw. herstellt.
  • der Leasinggeber während der Vertragsdauer Eigentümer ist und bleibt.
  • der Leasinggeber die Objekte in seiner Bilanz aktiviert und Abschreibungen hierauf vornehmen muss.
  • die Risiken, die mit dem Objekt und seiner Benutzung in Verbindung stehen, grundsätzlich vom Leasingnehmer zu tragen sind.

Leasingähnliche Geschäfte in der Form des eigentumslosen Gebrauchs von Investitionsgütern für Produktion und Handel über den Abschluss entsprechender Nutzungsverträge lassen sich bereits im Altertum nachweisen. In der Neuzeit gilt als die Geburtsstunde des Leasing die Verwendung dieses Begriffes durch die Bell-Telephone-Company in den Vereinigten Staaten im Jahre 1877. Diese Gesellschaft erweiterte ihre bisherigen Verkaufsaktivitäten für die hergestellten Telefone um Vermietungsgeschäfte. Der erste sogenannte institutionelle Leasinggeber, die United States Leasing Corporation, wurde 1953 in San Francisco gegründet.

Die Aktivitäten der United States Leasing Corporation fanden bald in den USA sowie in allen industrialisierten Staaten der westlichen Welt, die über ein marktwirtschaftliches Wirtschaftssystem verfügen, Nachahmer. So auch in der Bundesrepublik Deutschland, wo 1962 in Düsseldorf die Deutsche Leasing AG gegründet wurde.
Auf diese Einführungsphase zu Beginn der 60er Jahre folgte Anfang der 70er Jahre eine starke Expansion, bedingt durch eine zweite Gründungswelle von Leasinggesellschaften. Nachdem zunächst der Mittelstand das Leasing für sich entdeckt hatte, gehören heute Großunternehmen, Banken, Versicherungen und die öffentliche Hand zu den Leasingnehmern.

Die Bandbreite des Leasing ist trotz des grundsätzlich einheitlichen Leistungsinhalts der Leasinggeschäfte sehr vielfältig, siehe Grafiken Vertragsformen und Leasinggeschäfte.


  In unserem großzügigen Lager
ist eine problemlose Zwischen-lagerung Ihrer Leasingprodukte möglich
 
Zur PDF-Downloadseite

Leasing
Die 20 Vorteile des
DV Systems Leasing

Rechtliche Einordnung
Begriffsabgrenzung

Vertragliche Aspekte>
Vertragsformen
Vertragsleistungen
Besonderheiten